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Die mit kartographischen Gestaltungselementen verknüpften topographischen Geobasisdaten (§ 5) werden als kartographische Geobasisdaten bezeichnet. Die kartographischen Geobasisdaten sind im Geobasisinformationssystem für den Bereich der Landesvermessung zu führen und aktuell zu halten. § 4 Absatz 4 gilt entsprechend.
Die kartographischen Geobasisdaten stellen die Landesfläche in unterschiedlichen Generalisierungsstufen und Zielmaßstäben unter Beachtung des § 5 Absatz 1 Satz 2 flächendeckend dar. Aus diesen Daten werden die Topographischen Landeskarten abgeleitet.
Angaben zur charakteristischen Topographie (§ 11 Absatz 1 Satz 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes) beschreiben die nicht zu den Liegenschaften gehörenden…
die topographisch-kartographischen Geobasisdaten über die Erdoberfläche des Landes
Die für die Landesvermessung zuständige Behörde stellt die Geobasisdaten der Landesvermessung und die hieraus abgeleiteten Produkte zur Nutzung bereit (§ 4).…
Die Erhebung der Geobasisdaten der Landesvermessung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diese Daten im Sinne von § 8 im Geobasisinformationssystem…
Geobasisdaten sind die Daten des amtlichen Vermessungswesens, welche den Raumbezug, die Geotopografie und das Liegenschaftskataster anwendungsneutral…
Der einheitliche geodätische Raumbezug und die Geobasisdaten sind als Grundlage für alle raum- und bodenbezogenen Informationssysteme, Planungen und Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.