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Die Erhebung der Geobasisdaten der Landesvermessung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diese Daten im Sinne von § 8 im Geobasisinformationssystem zu führen. Hierzu gehören insbesondere
die Einrichtung und Laufendhaltung der Festpunktfelder nach Lage, Höhe und Schwere,
der Aufbau und die Unterhaltung eines Satellitenpositionierungsdienstes und
die Einrichtung und Laufendhaltung des topographisch-kartographischen Informationssystems.
Vermessungen zur Feststellung, Abmarkung oder Koordinierung von Grundstücksgrenzen, zur Erfassung von Gebäuden und zur Laufendhaltung des Anschlusspunktfeldes…
an der Erhebung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters nach § 12 Nummer 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes und der Landesvermessung nach § 9 des…
Die für die Landesvermessung zuständige Behörde soll die Planung und Durchführung von Vorhaben der fluggestützten Fernerkundung, die für die Erhebung der…
den Inhalt, die Führung, die Bereitstellung sowie die Nutzung der Geobasisdaten und der hieraus abgeleiteten Produkte (insbesondere § 4, § 5 und § 11 Absatz 1…
Die geodatenhaltenden Stellen haben ihre Geodaten entsprechend § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs-…
die Koordinaten und weitere beschreibende Daten der Grenz-, Gebäude- und sonstigen Vermessungspunkte (Vermessungspunktfelder des Liegenschaftskatasters, nach §…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.