Gesetze
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1In der Verbandsversammlung ist jedes Verbandsmitglied durch seine gesetzliche Vertreterin oder seinen gesetzlichen Vertreter vertreten. 2Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie deren oder dessen Stellvertretung. 3Das Nähere über die Wahl, die Aufgaben und die Amtszeit bestimmt die Verbandssatzung.
Die Verbandsversammlung wählt die stimmberechtigten Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Geschäftsführung.
1Die Verbandsversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, soweit die Entscheidung nicht dem Aufsichtsrat oder der Geschäftsführung obliegt. 2Sie beschließt insbesondere über die Satzungen, den Wirtschaftsplan, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns und die Behandlung des Jahresverlusts sowie über die Entlastung des Aufsichtsrats. 3Sie legt Wertgrenzen fest zur Abgrenzung der Entscheidungszuständigkeiten der Organe.