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Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Saarlandes (eAkten-Verordnung - eAktVO SL -) Vom 17. November 2022
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.