§ 9 Abs. 2 SchuVAbdrVVerordnung über den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis
Bei der Datenübermittlung sind geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit zu treffen, die insbesondere gewährleisten, dass…
Art. 29 Abs. 2 Buchst. a 32008D0615BESCHLUSS 2008/615/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere von Vertraulichkeit und…
§ 7 Abs. 1 Nr. 8 DeckRegVVerordnung über die Form und den Inhalt der Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der Eintragungen
der Austausch von Daten aus dem oder für das Deckungsregister im System und bei Einsatz öffentlicher Netze sicher erfolgen kann (Übertragungssicherheit).
Art. 13 Abs. 4 32023R1543VERORDNUNG (EU) 2023/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren
Die Adressaten und, falls abweichend, die Diensteanbieter treffen die erforderlichen, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden betrieblichen und…