Erwägungsgrund 13 32023R1543
Die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind Grundrechte. Gemäß Artikel 7 und Artikel 8 Absatz 1 der Charta hat jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation sowie auf den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.