§ 6 Abs. 3 EBewMGZentrale Behörde
Das Bundesamt für Justiz übermittelt die nach § 4 erhaltenen Informationen und sich darauf beziehende Aktualisierungen umgehend nach Erhalt von den…
Art. 35 Abs. 1 32018R1805VERORDNUNG (EU) 2018/1805 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
Die Mitgliedstaaten führen eine umfassende Statistik, die sie anhand der regelmäßig bei den zuständigen Behörden erhobenen Daten erstellen. Sie übermitteln…
Art. 18 Abs. 4 32019L0713RICHTLINIE (EU) 2019/713 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich die nach Maßgabe der Absätze 1, 2 und 3 erfassten Daten. Die Kommission sorgt dafür, dass alljährlich…
§ 12 AusgStGGesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
Zuständig für die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1148 ist das Bundeskriminalamt. Ab…
Art. 54 Abs. 1 32010L0063Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 10. November 2023 und danach alle fünf Jahre Informationen über die Durchführung dieser Richtlinie und…