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Vollstreckungsbehörde gemäß Artikel 3 Nummer 17 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 ist die Staatsanwaltschaft. Örtlich zuständig ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, in dessen Bezirk der Adressat der Anordnung wohnhaft ist oder seinen Sitz hat. Die Länder können für die örtliche Zuständigkeit abweichende Regelungen treffen.
die Behörde bzw. die Behörden, die befugt sind, Mitteilungen gemäß Artikel 8 entgegenzunehmen und Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische…
Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission mit, welche Justizbehörde oder Justizbehörden oder welche entsprechende Behörde oder Behörden nach seinem nationalen…
Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen werden unmittelbar an eine benannte Niederlassung oder einen Vertreter des betroffenen…
Wenn eine Europäische Herausgabeanordnung oder eine Europäische Sicherungsanordnung von einer Justizbehörde gemäß Absatz 1 Buchstabe b, Absatz 2 Buchstabe b und…
Erhält die Vollstreckungsbehörde die im Wege einer Europäischen Herausgabeanordnung angeforderten Daten von dem Adressaten, so übermittelt sie diese Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.