§ 17 EBewMGAnwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren gemäß Artikel 16 Absatz 10 Satz 2 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli…
§ 14 Abs. 1 EBewMGGerichtliche Entscheidung
Das Gericht prüft im Fall Europäischer Herausgabeanordnungen, ob die Voraussetzungen für den Erlass gemäß Artikel 4 Absatz 1, 2, 4 und 5 sowie Artikel 5 der…
§ 7 EBewMGAnwendbarkeit anderer Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften
Soweit die Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 und die nachfolgenden Bestimmungen des dritten Teils dieses Gesetzes keine besonderen…
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 EBewMGAnwendungsbereich
der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023,
§ 13 Abs. 4 EBewMGAnwendbare Vorschriften
Die Rechtsbehelfe nach den Absätzen 1 bis 3 stehen nur Personen zur Verfügung, deren Daten im Wege einer Europäischen Herausgabeanordnung nach der Verordnung…