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Die Grundmaße der Spurweite betragen 1.000 mm und 750 mm. Soweit Bahnen ein anderes Grundmaß der Spurweite haben, sind die Vorschriften dieser Verordnung…
Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von 0 bis 14 mm unter Schienenoberkante.
l = Spurweite des Gleises; die Spurweite ist mit 1,465 m anzusetzen; für Wagen mit Drehgestellen im Gleisborgen l = 1,435 m
Die Spurweite darf folgende Maße nicht über- oder unterschreiten: bei Regelspur von 1,435 m | 1,470 m bzw. 1,430 m bei Schmalspur von 1,00 m | 1,025 m bzw.…
Die Gleisabstände nach den Absätzen 5 bis 8 dürfen, wenn die Spurweite des Regelspurgleises das Maß von 1.445 mm nicht überschreitet, wie folgt verkleinert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von 0 bis 14 mm unter Schienenoberkante (SO).
Das Grundmaß der Spurweite beträgt 1.435 mm.
Die Spurweite darf nicht größer sein als | | | | --- | --- | | 1.465 mm in Hauptgleisen, | 1.470 mm; | | 1.470 mm in Nebengleisen; | | sie darf nicht kleiner sein als 1.430 mm.
In Bogen mit Radien unter 175 m darf die Spurweite folgende Werte nicht unterschreiten:
| Bogenradien Spurweite m | Spurweite mm |
| --- | --- |
| unter 175 bis 150 | 1.435 |
| unter 150 bis 125 | 1.440 |
| unter 125 bis 100 | 1.445 |