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Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von 0 bis 14 mm unter Schienenoberkante.
Das Grundmaß der Spurweite beträgt
Die Spurweite darf nicht größer sein als
Die Spurweite darf nicht kleiner sein als
Bei Regelspur darf in Bögen mit Halbmessern unter 175 m die Spurweite folgende Werte nicht unterschreiten: Bogenhalbmesser m Spurweite (Mindestmaß) mm unter 175 bis 150 1.435 unter 150 bis 125 1.440 unter 125 bis 100 1.445 Bei Schmalspur muss in Bögen mit Halbmessern unter 175 m das Mindestmaß der Spurweite vergrößert werden, wenn die Bauart der Fahrzeuge es erfordert.