§ 20 GntDBwVVDV
ECTS-Leistungspunkte
(1)
Je Semester erwerben die Studierenden 30 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS-Leistungspunkte).
(2)
Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden.
(3)
Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums werden 180 ECTS-Leistungspunkte benötigt.