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Für die Festlegung des Verdienstausfalls ist der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte nachzuweisen. Als Nachweis gilt der letzte Steuerbescheid.
Beiträge zur eigenen sozialen Absicherung sind in die Festlegung des Verdienstausfalls einzubeziehen.
Kosten für eine Ersatzkraft werden nicht erstattet.