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Verordnung über den Höchstsatz für Verdienstausfall für beruflich selbstständige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sowie Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz Vom 11. September 2009
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.