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Der Verdienstausfall wird nach Stunden der versäumten Arbeitszeit berechnet. Er wird höchstens für acht Stunden am Tag gezahlt. Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden können, bleibt außer Betracht.
Der Verdienstausfall für eine Stunde darf den Betrag von 49 Euro nicht übersteigen.