Gesetz Nr. 2091 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr -) Vom 7. Dezember 2022
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 eGBRStVtrG SL
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