Gesetze
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Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Juli 2024,
in welchen Rechtsvorschriften des Landes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und
in welchen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.
in welchen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung
Die Landesregierung überprüft bis zum 1. Januar 2020 und zum 31. Oktober 2021 die Erfahrungen mit diesem Gesetz und unterrichtet den Landtag über die…
Die in der Anlage 2 aufgeführten Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalles kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmen.
Behörden zur informationstechnischen Unterstützung der ihnen obliegenden Aufgaben; die nähere Ausgestaltung regelt eine Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 23…
Soweit Anordnungen der Schriftform in Rechtsverordnungen des Bundes nach dem Bericht der Bundesregierung zu Artikel 30 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.