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Die Landesregierung berichtet dem Landtag innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes,
in welchen Rechtsvorschriften des Landes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und
in welchen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.
Die Landesregierung berichtet gegenüber dem Landtag alle zwei Jahre basierend auf den Ergebnissen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung über die Folgen des Gesetzes für die Beschäftigten und zeigt falls notwendig Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf.