§ 3 EWGRL371/91DV 1994Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juni 1991 über die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (91/371/EWG)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 EÜGVVerordnung zum Eignungsübungsgesetz
Diese Verordnung tritt am 26. Januar 1956 in Kraft.
§ 7 AAÜGErstVVerordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.
§ 14 RAZEignPrVVerordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
§ 2 UWG/EinigVtrEÜbVVerordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.