§ 31 Abs. 5 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Die Bundesnetzagentur verwahrt die Sicherheiten nach Absatz 3 Nummer 2 treuhänderisch zugunsten der Bieter und der Übertragungsnetzbetreiber. Hierzu richtet sie…
§ 88a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Anforderungen zu der Art, der Form und dem Inhalt von Sicherheiten zu stellen, die von allen Teilnehmern oder nur im Fall der Zuschlagserteilung zu leisten…
§ 25 Abs. 2 UERVVerordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote
Sicherheitsleistungen, die nicht nach Absatz 1 freigegeben werden können, werden durch das Umweltbundesamt zugunsten der Staatskasse vereinnahmt.
§ 44 Abs. 3 StromVKGGesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
Der Kapazitätsverpflichtete muss die Sicherheit unverzüglich bis zur Höhe des Gebotswerts wieder ergänzen, wenn sie verwertet wurde. Der zuständige…
Art. 11 Abs. 1 32018R0842Wird das Ziel der Union gemäß Artikel 1 erfüllt, wird im Unionsregister eine Sicherheitsreserve in Höhe von bis zu 105 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalent…