Erwägungsgrund 11 32018R0842
Der Agrarsektor wirkt sich direkt und deutlich auf die Artenvielfalt und die Ökosysteme aus. Daher muss gewährleistet werden, dass Kohärenz zwischen den Zielen dieser Verordnung und anderen Politikbereichen und Zielen der Union, wie der Gemeinsamen Agrarpolitik und den Zielen der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Forststrategie und der Strategie für die Kreislaufwirtschaft, besteht.