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Die Anwärterinnen und Anwärter haben aus den Gebieten des Gliederungsplanes monatlich eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht zu fertigen. Die Bearbeitungszeit soll mindestens zwei und höchstens vier Stunden betragen. Bei der Auswahl der Aufgaben sind möglichst alle Prüfungsfächer zu berücksichtigen. Die Aufgaben werden von der jeweiligen Ausbildungsstelle im Benehmen mit der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter gestellt. Sie werden von der Ausbildungsstelle entsprechend § 18 der Prüfungsordnung für die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM) - Eichschule beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht für den mittleren und den gehobenen eichtechnischen Dienst (POEich) - bewertet und mit den Anwärterinnen und Anwärtern besprochen. Die Arbeiten sind zu den Ausbildungsakten zu nehmen.