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Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes, des Einheiten- und Zeitgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen sowie für die Abwehr und Unterbindung von Zuwiderhandlungen sind neben dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz und mit Ausnahme der messtechnischen Prüfung zuständig:
im Bereich der Landwirtschaft und in Betrieben, die Waren an Letztverbraucher abgeben - außer Apotheken (siehe Nummer 3)
die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Landesamt für Verbraucherschutz,
für Messgeräte in Kraftfahrzeugen
die Landespolizeidirektion,
in Apotheken, pharmazeutischen und sonstigen Betrieben, die Arzneimittel im Sinne des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) herstellen oder sonst in Verkehr bringen