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Für die Anfechtung der Wahl gilt § 22 LPVG mit Ausnahme des Absatzes 2 Satz 4 entsprechend.
Die Wahl kann angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften zur Wahl verstoßen worden und der Verstoß nicht berichtigt worden ist. Eine Anfechtung der…
Für das Wahlprüfungsverfahren gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 Buchstabe e, des § 14 Satz 2 und des § 16 Abs. 2 und…
Für die Anfechtung der Wahl gilt § 22 des Landespersonalvertretungsgesetzes entsprechend.
Für die Anfechtung der Wahl gilt § 11 des Drittelbeteiligungsgesetzes vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend mit der…
Die Wahl kann angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften zur Wahl verstoßen worden und der Verstoß nicht berichtigt worden ist, es sei denn, dass…
Einsprüche gegen die Wahl sind binnen einer Woche, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung gemäß § 12 Absatz 2 an, beim Wahlausschuss schriftlich unter Angabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.