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Die Betriebsleitung hat der Kämmerin oder dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, die Zwischenberichte, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen zuzuleiten; sie hat ihr oder ihm ferner auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Betriebsleitung hat der Kämmerin oder dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplans, der Ergebnis- und Finanzplanung und des Jahresabschlusses zuzuleiten.…
Die Werkleitung hat dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplanes einschließlich der Finanzplanung sowie den Jahresabschluß und den Lagebericht zuzuleiten. Sie…
Die Werkleitung hat dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplans, des Finanzplans und des Jahresabschlusses zuzuleiten. Sie hat dem Kämmerer ferner die…
Die Betriebsleitung hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung…
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht, und die Finanzplanung sind von der Werkleitung aufzustellen und dem Kämmerer…
Die Intendantin oder der Intendant stellt den Jahresabschluß und den Geschäftsbericht auf, die beide dem Verwaltungsrat vorzulegen sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.