Art. 23 32016D1353
Der Lenkungsausschuss ernennt einen Rechnungsführer, der dem Statut der Agentur unterliegt, in der Wahrnehmung seiner Aufgaben innerhalb der Agentur völlig unabhängig und gegenüber dem Lenkungsausschuss verantwortlich ist. Der Rechnungsführer ist in der Agentur für Folgendes zuständig:
Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, der Annahme der Einnahmen und der Einziehung der festgestellten Forderungen;
Rechnungsführung sowie Erstellung und Vorlage der Jahresrechnungen nach Kapitel 6 dieses Titels und nach den Artikeln 19, 20 und 21;
Umsetzung der Rechnungsführungsvorschriften und des Kontenplans nach Kapitel 6 dieses Titels;
Validierung der vom Anweisungsbefugten festgelegten Systeme, die zur Bereitstellung oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen, wobei der Rechnungsführer die Einhaltung der Validierungskriterien jederzeit überprüfen kann,
Kassenführung.
Der Rechnungsführer erhält vom Anweisungsbefugten sämtliche Informationen, die für die Erstellung von Jahresrechnungen erforderlich sind, welche ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Situation der Agentur und des Haushaltsvollzugs vermitteln. Der Anweisungsbefugte garantiert die Zuverlässigkeit dieser Informationen.
Die Jahresrechnungen werden, bevor sie vom Hauptgeschäftsführer angenommen werden, vom Rechnungsführer unterzeichnet, der damit bescheinigt, dass er hinreichende Gewähr dafür bieten kann, dass diese Rechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Situation der Agentur vermitteln.Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 überzeugt sich der Rechnungsführer, dass die Jahresrechnungen nach den in Artikel 39 genannten Rechnungsführungsvorschriften erstellt wurden und dass alle Einnahmen und Ausgaben verbucht wurden.Der Anweisungsbefugte oder sein Bevollmächtigter tragen stets die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der von ihnen bewirtschafteten Mittel, für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der unter ihrer Aufsicht getätigten Ausgaben und für die Vollständigkeit und Genauigkeit der an den Rechnungsführer übermittelten Informationen.Der Rechnungsführer kann die Informationen, die er erhält, prüfen und alle weiteren Prüfungen vornehmen, die er für erforderlich hält, um die Jahresrechnungen unterzeichnen zu können.Der Rechnungsführer formuliert erforderlichenfalls Vorbehalte und erläutert präzise die Art und den Geltungsbereich jedes Vorbehalts.Vorbehaltlich des Absatzes 4 ist nur der Rechnungsführer ermächtigt, Barmittel und Barmitteläquivalente zu verwalten. Der Rechnungsführer ist für ihre Verwahrung verantwortlich.
Der Rechnungsführer kann in Ausübung seines Amtes Bediensteten, auf die das Statut der Agentur Anwendung findet, bestimmte Aufgaben übertragen, wenn dies für die Erfüllung seiner Aufgaben im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur unbedingt erforderlich ist.
Unbeschadet disziplinarrechtlicher Maßnahmen kann der Rechnungsführer vom Lenkungsausschuss jederzeit einstweilig oder endgültig des Dienstes enthoben werden. In einem solchen Fall ernennt der Lenkungsausschuss einen vorläufigen Rechnungsführer.