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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die Eigenbetriebsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1999 (Amtsbl. 2000 S. 138), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. September 2008 (Amtsbl. S. 1618), außer Kraft. Anlage 1 (zu § 20 Abs. 1 Satz 1) Formblatt 1 Bilanz Aktivseite Passivseite Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 5 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 10 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument
Eigenkapital I. Stammkapital II. Rücklagen: 1. Allgemeine Rücklage 2. Zweckgebundene Rücklagen III. Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust des Vorjahres Verwendung für ........./Ausgleich durch..... Jahresgewinn/Jahresverlust
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände:1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten2. geleistete Anzahlungen
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mita) Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bautenb) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
Anteile an verbundenen Unternehmen[2]
geleistete Anzahlungen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen[2]
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
Bahnkörper und Bauten des Schienenweges
Sachanlagen:1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mita) Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bautenb) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 und 2 gehören5. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen[1]6. Verteilungsanlagen[1]7. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen8. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr9. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 5 bis 8 gehören10. Betriebs- und Geschäftsausstattung11. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
Beteiligungen
Finanzanlagen:1. Anteile an verbundenen Unternehmen[2]2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen[2]3. Beteiligungen4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht5. Wertpapiere des Anlagevermögens6. sonstige Ausleihungen
Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 und 2 gehören
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Wertpapiere des Anlagevermögens
Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen[1]
sonstige Ausleihungen
Verteilungsanlagen[1]
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr
Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 5 bis 8 gehören
Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Sonderposten mit Rücklageanteil[5]
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen[3] davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Anteile an verbundenen Unternehmen[2]
Vorräte:1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen3. fertige Erzeugnisse und Waren4. geleistete Anzahlungen
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen[3] davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen[2] davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr4. Forderungen an die Gemeinde/andere Eigenbetriebe[4] davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr5. sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen[2] davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
sonstige Wertpapiere
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Wertpapiere:1. Anteile an verbundenen Unternehmen[2]2. sonstige Wertpapiere
fertige Erzeugnisse und Waren
Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
geleistete Anzahlungen
Forderungen an die Gemeinde/andere Eigenbetriebe[4] davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
sonstige Vermögensgegenstände
Rechnungsabgrenzungsposten
Empfangene Ertragszuschüsse
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Anleihen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
aus Steuern
im Rahmen der sozialen Sicherheit
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen[2] davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde/anderen Eigenbetrieben davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
sonstige Verbindlichkeiten davona) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahrb) aus Steuernc) im Rahmen der sozialen Sicherheit
Rechnungsabgrenzungsposten