§ 20 EBeV 2030Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 EHVV 2012Verordnung über die Versteigerung von Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2012
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 EBeV 2022Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 33 Abs. 1 DHRVVerordnung über das Deutsche Hämophilieregister
Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft.
§ 60 Abs. 1 HebStPrVStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2020 in Kraft. § 43 Absatz 4 tritt am 1. März 2020 in Kraft.