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Die Gemeinden Mobschatz und Schönfeld-Weißig werden in die Stadt Dresden eingegliedert.
Von der Gemeinde Bannewitz wird die Gemarkung Kauscha in die Stadt Dresden eingegliedert.
Von der Gemeinde Reichenberg werden aus der Gemarkung Boxdorf die Flurstücke 427, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 485/2, 486, 1063, 1064, 1065, 1066, 1067, 1068, 1069, vom Flurstück 434/2 der Teil östlich der geraden Verlängerung der westlichen Grenzlinie des Flurstückes 408, vom Flurstück 426 der Teil nördlich der geraden Verlängerung der südlichen Grenzlinie des Flurstückes 427, vom Flurstück 408 der Teil nördlich der geraden Verlängerung der südlichen Grenzlinie des Flurstückes 427, vom Flurstück 409 der Teil nördlich der geraden Verlängerung der südlichen Grenzlinie des Flurstückes 427 sowie vom Flurstück 1049 der Teil östlich der zwischen dem südwestlichen Eckpunkt des Flurstückes 485/2 zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstückes 1060 verlaufenden geraden Grenzlinie in die Stadt Dresden eingegliedert.
1) Die Gemeinden Böhlitz-Ehrenberg, Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lützschena-Stahmeln, Markkleeberg, Miltitz und Mölkau werden in die Stadt Leipzig…
Die Gemarkungen Dölzig und Kleinliebenau der Gemeinde Bienitz werden in die Stadt Schkeuditz eingegliedert.
Die Gemeinden Moritzburg und Reichenberg, mit Ausnahme der Flurstücke 427, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 485/2, 486, 1063, 1064, 1065, 1066, 1067, 1068, 1069,…
Die Gemeinden Meusegast und Röhrsdorf werden in die Stadt Dohna eingegliedert.
Nach Nummer 16 Buchst. c wird folgender Buchstabe eingefügt: „d) vom bisherigen Landkreis Dresden die Gemeinde Schönfeld-Weißig.“.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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