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Die Gemeinderäte der gemäß § 1 Abs. 1 einzugliedernden Gemeinden sowie der Gemeinderat der Gemeinden Bienitz und Kulkwitz wählen unverzüglich nach Verkündung dieses Gesetzes jeweils eine Person, die zum Zeitpunkt der Eingliederung in den Stadtrat der Stadt Leipzig übertritt. Abweichend von Satz 1 wählt der Stadtrat der Stadt Markkleeberg drei Personen und der Gemeinderat der Gemeinde Engelsdorf zwei Personen. Die Zahl der Stadträte erhöht sich entsprechend.
Wählbar gemäß Absatz 1 Satz 1 und 2 sind die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Bürgermeister.
Für die Gewählten sind jeweils zwei Ersatzpersonen zu wählen, deren Reihenfolge festzulegen ist.
Die Gemeinderäte der gemäß § 1 einzugliedernden Gemeinden wählen unverzüglich nach Verkündung dieses Gesetzes jeweils eine Person, die mit Wirksamwerden der…
Für die Gewählten sind jeweils zwei Ersatzpersonen zu wählen, deren Reihenfolge festzulegen ist.
Die Gemeinderäte der gemäß § 1 Abs. 1 einzugliedernden Gemeinden sowie der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz wählen unverzüglich nach Verkündung dieses…
Die Gemeinderäte der gemäß § 1 einzugliedernden Gemeinden wählen unverzüglich nach Verkündung dieses Gesetzes jeweils eine Person, die mit Wirksamwerden der…
In den gemäß § 1 einzugliedernden Gemeinden sowie in den Gemeinden Bienitz und Kulkwitz findet bis zum Wirksamwerden der Gebietsänderung eine Wahl des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.