Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 5 EinglMV 2026
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