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Anlage 6 EinglMV 2026 — (zu § 2 Absatz 5 Satz 4) Verteilung der auf die Bundesagentur für Arbeit entfallenden Mittel für Verwaltungskosten nach Abzug der Mittel für überörtlich wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen | Junoda