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Grundlage für die Ermittlung der Kostensteigerungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bilden bis 31. Dezember 2019 die in den statistischen Berichten des Statistischen Landesamts ausgewiesenen einzelnen Arten der Leistungen und Ausgaben nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S.3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 575) geändert worden ist, in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung. Ab dem Jahr 2020 sind die nach § 143 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zu erhebenden Daten in der durch das Statistische Landesamt veröffentlichten Form zugrunde zu legen.
Die durchschnittlichen Fallkosten nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 ergeben sich aus der Differenz der Gesamtheit aller Ausgaben (Bruttoauszahlungen) und Einnahmen geteilt durch die Anzahl der Leistungsempfänger.
Sofern in den jeweiligen Untersuchungsjahren die erforderlichen Angaben nach Absatz 1 nicht bis zum 31. August vorliegen, übermitteln die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe bis zum 30. September dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die an das Statistische Landesamt gemeldeten Daten.
Die Ausgaben und Einnahmen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe werden im Jahr 2020 auf Basis der Zahlen aus den Jahren 2017 bis 2019, im Jahr 2023 auf…
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend untersucht in den Jahren 2022 bis 2024 die rechtlichen Wirkungen von § 10 Absatz 4 und legt dem…
Erhebungsmerkmale nach § 143 Nummer 2 sind das Bundesland, die Ausgaben gesamt nach der Art der Leistungen die Einnahmen gesamt und nach Einnahmearten sowie die…
Die Ausgaben und Einnahmen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe werden im Jahr 2020 auf Basis der Zahlen aus den Jahren 2017 bis 2019, im Jahr 2023 auf…
Die Angaben nach den Absätzen 1 bis 3 melden die Träger der Eingliederungshilfe unter Verwendung der Anlage für den Zeitraum ab dem Jahr 2017 erstmals bis zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.