Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kammer ernennt den Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren. Vor der Ernennung sind die Handwerkskammer des Saarlandes und die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. zu hören. Die Ernennung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die Kammer hat die Ernennung zu widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.