Art. 20 Abs. 2a 32018R1727VERORDNUNG (EU) 2018/1727 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates
Jeder Mitgliedstaat benennt eine zuständige nationale Behörde als nationale Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen. Bei dieser nationalen Anlaufstelle für…
Art. 25 Abs. 3 32018R1727VERORDNUNG (EU) 2018/1727 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates
Auf nach Artikel 21a übermittelte Daten darf auf nationaler Ebene nur von nationalen Eurojust-Anlaufstellen für Terrorismusfragen nach Artikel 20 Absatz 3…