Erwägungsgrund 25 32018R1727
Es ist erforderlich, innerhalb von Eurojust einen Koordinierungsdauerdienstmechanismus (KoDD) einzurichten, um Eurojust effizienter zu machen und in die Lage zu versetzen, ständig verfügbar zu sein und um in dringenden Fällen einzugreifen. Jeder Mitgliedstaat sollte gewährleisten, dass seine Vertreter im Koordinierungsdauerdienstmechanismus täglich rund um die Uhr einsatzbereit sind.