§ 2 ErstAnzVVerordnung über die Erstanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
§ 7 AAÜGErstVVerordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.
§ 17 AnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.
§ 10 ElekAnlAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroanlagenmonteur/zur Elektroanlagenmonteurin
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
§ 5 AHGVVerordnung zum Altschuldenhilfe-Gesetz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.