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Im Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen auszuwerten, Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auszuwählen,
funktionelle Zusammenhänge in Anlagen zu analysieren, Programme zu analysieren und zu ändern, Diagnosesysteme anzuwenden und Signale an Schnittstellen funktionell zuzuordnen und
Diagnosen nach Nummer 2 auszuwerten und anhand der Diagnosen Fehlerursachen zu beseitigen sowie elektrische Schutzmaßnahmen zu bewerten.
Für den Nachweis nach Absatz 1 ist zugrunde zu legen:
in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik die Analyse einer gebäudetechnischen Anlage und
in der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik die Analyse einer Automatisierungsanlage.
Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.