§ 13 Abs. 1 ElekMaschBHwOAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung
Im Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
§ 7 Abs. 6 IndElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin
Für den Prüfungsbereich Schaltungs- und Funktionsanalyse bestehen folgende Vorgaben: kann;
§ 13 Abs. 1 ElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin
Im Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
§ 14 Abs. 7 IndElAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten eine elektrische Anlage analysieren. Dabei soll…
§ 10 Nr. 3 ElekMaschBHwOAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung
Funktions- und Systemanalyse sowie