§ 12 Abs. 1 ElektroAöAufArbb3V SLDritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Elektrohandwerk Vom 6. Oktober 2025
Diese Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft.
§ 10 ElekAnlAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroanlagenmonteur/zur Elektroanlagenmonteurin
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
§ 3 ElekZeugnVVerordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1978 in Kraft.