Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem nach Artikel 9 Absatz 2 des Staatsvertrages die Regelungen des Staatsvertrages durch den Beitritt des Saarlandes für das Saarland in Kraft treten, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch den Chef der Staatskanzlei bekannt zu machen.