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Zuständige Behörde für die Ausführung der Bergverordnung über die allgemeine Zulassung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1598) [2] ist das Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz*.