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Zuständige Behörde für die Durchführung der Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung - GesBergV) vom 31. Juli 1991 (BGBl. I S. 1751) ist das Bergamt Saarbrücken, soweit § 2 keine besondere Zuständigkeit enthält.