EMVBeitrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 EMVBeitrVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 § 7Anlage (1)Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.(2) § 7Anlage