§ 8 Abs. 1 EVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 KWGWpIGVermVVerordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 EWGSichVVerordnung über Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 BSInsoFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 16 SchlichtVVerordnung zur Regelung der Schlichtungsstelle nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsverordnung - SchlichtV) Vom 1. Oktober 2020
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.