§ 8 AuslWBGDV 4Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 9 KWGWpIGVermVVerordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 AuslWBGDV 8Achte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Verlängerung der Anmeldefrist)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 8 Abs. 1 EVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 AuslWBGDV 6Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.