§ 17 EBPVVerordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen
Prüflinge, die eine Täuschungshandlung begehen oder versuchen oder den Prüfungsablauf erheblich stören, können von der weiteren Teilnahme an der Prüfung…
§ 12 Abs. 1 TfPVVerordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
Wer täuscht, eine Täuschung versucht oder den ordnungsgemäßen Ablauf des schriftlichen oder mündlichen Teils der Prüfung stört, kann von der Aufsichtsperson…
§ 16 Abs. 1 FpFABV SL 2018Verordnung über die berufliche Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Vom 15. Oktober 2018
Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, die sich einer Täuschungshandlung schuldig machen, kann die oder der Aufsichtführende die weitere Teilnahme an der…
§ 26 Abs. 1 HWirtFachPPrDV SLVerordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
Täuscht ein Prüfling oder versucht er zu täuschen, so teilt die Prüfungsaufsicht dies der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mit. Der Prüfling darf…
§ 18 Abs. 1 EntsorVersorPrV SL 2004Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in den umwelttechnischen Ausbildungsberufen Vom 8. April 2004
Täuscht ein Prüfling während des schriftlichen oder praktischen Teils der Prüfung oder versucht er zu täuschen, teilt der oder die Aufsicht Führende dies dem…