Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieser Staatsvertrag tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft, sofern bis zu diesem Zeitpunkt die Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz und bei der Staatskanzlei des Saarlandes hinterlegt sind, andernfalls mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde rückwirkend zum 1. Januar 2015.[2]
Dieser Staatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Seite durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von fünf Jahren zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Mit dem Inkrafttreten eines Staatsvertrages, der eine oder sämtliche vorbezeichneten Aufgaben nach § 17 Abs. 4 Finanzverwaltungsgesetz überträgt, tritt dieser Staatsvertrag insoweit außer Kraft.