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Dieser Staatsvertrag tritt - vorbehaltlich einer nach dem jeweiligen Landesrecht erforderlichen Zustimmung der verfassungsmäßigen Organe - mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, frühestens am 1. Januar 2007, in Kraft. Die Ratifikationsurkunden sind in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zu hinterlegen. Das Inkrafttreten dieses Vertrages bleibt von der Wirksamkeit eines entsprechenden Vertrages mit anderen Ländern unberührt.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung kann jeweils mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende erfolgen. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf des Jahres 2011 zulässig.