Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Eine elektronische Rechnung ist jedes Dokument im Sinne von Absatz 1, wenn
es in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und
das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht.
Rechnungssteller sind alle Unternehmer im Sinne von § 14 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die eine Rechnung an Rechnungsempfänger im Sinne von Absatz 4 ausstellen und übermitteln.
Rechnungsempfänger sind alle öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151), in der jeweils geltenden Fassung, soweit diese Rechtsverordnung keine abweichenden Bestimmungen enthält.
Rechnungssender sind alle Unternehmer im Sinne von § 14 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die eine elektronische Rechnung im Auftrag des Rechnungsstellers ausstellen und übermitteln.